Kunst und Kultur für Kinder?
Wir sagen ja!
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen hält fest, dass Kinder ein Recht haben zu lernen und künstlerisch tätig zu sein (Art. 3 und 4). Diesem Recht möchten wir mit unseren Angeboten begegnen.
Kinder und Jugendliche in künstlerische Prozesse zu führen bedeutet auch, ihnen kulturelle Werte zu vermitteln wie Respekt gegenüber sich selbst und anderen Menschen, Gleichwertigkeit und Würde jedes einzelnen Menschen und anderen Kulturen gegenüber. Gleichzeitig bedeutet es, ihnen die Mitgestaltung einer Gesellschaft zuzumuten und ihnen das Recht zu geben, den kulturellen Begriff für ihre Generation zu hinterfragen und allenfalls neu zu definieren.
Wir sind überzeugt, dass kulturelle und künstlerische Erfahrungen Kinder und Jugendliche in ihrem Werdegang prägen und sie dadurch Fähigkeiten für den weiteren Lebensweg erlangen können. Dazu gehören unter anderem (Selbst-)Reflexion, Kontextualisierung, Kreativität, Auseinandersetzung, ästhetische Befähigung, Körperkoordination, Flexibilität etc.
Kunst wird in den Blick genommen als wesentlicher gesellschaftlicher Bereich, welcher Prozesse des Lebens exemplarisch vollzieht. Vermittlung verstehen wir in diesem Sinne als Fragestellung, damit Kinder und Jugendliche ihre eigenen Antworten finden können, in welcher Weise ein Kunstwerk Wissen zur Verfügung stellen kann.
In diesem Sinne fragen wir danach, in welcher Weise Kunstwerke Wissen zur Verfügung stellen und verstehen Vermittlung als Fragestellung, damit Kinder und Jugendliche ihre eigenen Antworten finden können.